Messe in Berlin - Verbände und Unternehmen informieren auf der bautec 2016 über die Rauchmelderpflicht - Messen.de

19. Januar 2016 12:29

Messe in Berlin - Verbände und Unternehmen informieren auf der bautec 2016 über die Rauchmelderpflicht

Vom 16. bis 19. Februar 2016 stehen im Berliner Messegelände die Themen Bauen und Gebäudetechnik im Fokus, wenn die internationale Fachmesse bautec ihre Pforten öffnet.

Die rund 520 nationalen und internationalen Aussteller der Baustoff- und Bausystembranche sowie der Energie, Heizungs- und Klimatechnik präsentieren den Besuchern ihre Produkte und Dienstleistungen. Auf der bautec Messe Berlin geht es jedoch nicht nur um die Präsentation von Baustoffen und Bauteilen, sondern um den gesamten Bauprozess.



Zu den weiteren Faktoren, über die Besucher auf der internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik Auskunft erhalten, gehören innovative Sicherheitstechnik, der verschärfte Brandschutz sowie Maßnahmen für einen verbesserten Lärmschutz.

Seit Anfang dieses Jahres gilt in allen Wohnungen der Hauptstadt Rauchmelderpflicht. Auf der bautec informieren in diesem Jahr zahlreiche Verbände und Unternehmen über die genauen Modalitäten des Einbaus und der Wartung sowie auch über die verschiedenen Geräte und Kosten.

Die Messe Berlin öffnet ihre Tore für die bautec 2016 vom 16. bis 19. Februar.

Haftungshinweis & Datennutzung: Alle Angaben ohne Gewähr.

Trotz aufwändiger und gewissenhafter Recherche sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Änderungen der Messetermine, Eintrittspreise und Standmietpreise in unserem Messekalender sind durch den jeweiligen Messeveranstalter vorbehalten. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen.

Der Download und jegliches Kopieren unserer Messedaten insbesondere mit elektronischen Programmen, Parsing und/oder Crawling oder das Eintragen der Daten und Adressen in fremde Datenbanken wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird pro Datensatz eine Gebühr von 120,00 EUR erhoben und Strafanzeige gestellt. Zudem behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.

Bei dem Datenbestand/Verzeichnis des Anbieters handelt es sich um ein geschütztes Datenbankwerk. Eine einfache Datenbank ist laut § 87a bis § 87e UrhG geschützt, sobald Sie nach Art oder Umfang eine wesentliche Investition erforderte. Die kommerzielle Nutzung unserer Messe-Daten ist mit einer Lizenz möglich.
Nach oben